SIE FRAGEN - WIR ANTWORTEN
Die Welt der Pflege ist komplex.
Besonders, wenn man plötzlich und unerwartet mit diesem Thema konfrontiert wird. Unsere Pflegeprofis haben für Sie die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten zusammen gestellt.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns.
Entweder per email oder per Telefon. Wir freuen uns Ihnen zu helfen und alle offenen Fragen zu klären.
Was muss ich im Krankenhaus organisieren, wenn der Angehörige pflegebedürftig ist?
Zuständig ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Sie helfen, einen Antrag für eine Reha oder einen Pflegegrad zu stellen und organisieren auch die Hilfsmittel.
Wie stelle ich einen Antrag bei der Pflegekasse?
Sie müssen bei der für Sie zuständigen Pflegekasse persönlich anrufen und sich ein Antragsformular zusenden lassen, um dies anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse zurück zu senden. Beim Ausfüllen helfen Ihnen Pflegedienste, Beratungsexperten bzw. die Pflegekasse.
Was kommt nach der Antragsstellung?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause, um den Pflegegrad festzustellen. 5 Wochen nach Eingang des Antrages muss der Bescheid vorliegen.
Welche Leistungen erhalte ich bei welchem Pflegegrad?
Es gibt Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Beides gibt es nur auf Antrag. Je nach Pflegegrad variiert die Summe, welche die Kasse übernimmt. Sachleistungen vom ambulanten Pflegedienst:
Pflegegrad 2 761,00 €
Pflegegrad 3 1432,00 €
Pflegegrad 4 1778,00 €
Pflegegrad 5 2200,00 €
Zusätzlich steht allen von PG 1-5 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € im Monat zu. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige die häusliche Pflege übernehmen. Der Pflegebedürftige erhält das Geld direkt auf sein Konto:
Pflegegrad 2 332,00 €
Pflegegrad 3 573,00 €
Pflegegrad 4 765,00 €
Pflegegrad 5 947,00 €
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird. Um die Voraussetzung auf Dauer zu erfüllen, müssen regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst durchgeführt werden.
Was sind Kombinationsleistungen?
Das ist die teilweise Übernahme eines Pflegedienstes und die teilweise Übernahme der Pflege durch eine Pflegeperson. Der Angehörige erhält nach Abzug der Pflegesachleistungen, ca. 1/3 des übrig gebliebenen Restbetrages.
Was ist, wenn ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt wird?
Wenn die Kassen den Pflegeantrag ablehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad ablehnt, kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.Wird der Widersprich erneut abgelehnt, muss das Sozialgericht eingeschaltet werden. Schalten Sie einen Fachanwalt ein oder holen Sie sich Rat durch einen externen Pflegeexperten.
Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst oder Heimplatz?
Kommunen und Pflegekassen haben sogenannte Beratungsstellen. Dort können Angehörige Hilfestellung und Beratung zu den örtlichen Helferangeboten erhalten. Es liegen auch Listen bei den Kassen aus. Achten Sie auf Mundpropaganda. Eine Checkliste für passende Pflegedienste hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.
Muss ich für die Pflege meiner Verwandten aufkommen?
Reicht das Geld des zu Pflegenden und das Geld der Pflegeversicherung nicht aus, können die Kinder für die Leistungen mit einbezogen werden. Diese Regelung gilt aber erst bei einem Jahreseinkommen von 100.000 €. Liegt das Einkommen darunter, so übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag. Dafür ist ein Antrag beim Sozialamt notwendig.
Fragen zur Verhinderungspflege
Was sind die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege?
Die zu pflegende Person ist als pflegebedürftig in Pflegegrad 2 eingestuft und wird seit 6 Monaten von einer Pflegeperson versorgt. Diese Pflegeperson benötigt eine Auszeit durch Urlaub, Krankheit oder vergleichbare Verhinderungsgründe.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Die Verhinderungspflege muss nicht zu Hause stattfinden. Sie kann auch im Urlaub, in Wohnheimen oder Schulen durchgeführt werden. Als Ersatzpflegekraft kommt jede geeignete oder bereite Person in Frage. Die Pflege muss aber sichergestellt sein.
Die Kasse übernimmt die Kosten bis höchstens 6 Wochen und bis zum Betrag von 1612,00 €. Diese können Pflegebedürftige aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken auf 806,00 €.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige. Die Dauer der Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Man kann für die Zeit 1612,00 € Kurzzeitpflege und die 1612,00 € für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.