AMBULANTE PSYCHIATRISCHE PFLEGE (APP)
AMBULANTE EINGLIEDERUNGSHILFE (EGH)
INDIVIDUELLE SCHWERSTBEHINDERTEN BEGLEITUNG (ISB)
WAS IST AMBULANTE PSYCHIATRISCHE PFLEGE ?
In der Ambulanten Psychiatrischen Pflege steht der Mensch in seinem Umfeld im Mittelpunkt. „APP“ ermöglicht es, Menschen mit einer psychischen Erkrankung, ein eigenständiges Leben in ihrem gewohnten häuslichen und sozialen Umfeld zu führen.
Durch regelmäßige Besuche und intensive Begleitung soll der gesundheitliche und soziale Zustand der Betroffenen so stabilisiert werden, dass sie ihren Alltag bewältigen können.
Wir begleiten unsere Klienten auf dem Weg zur Selbsthilfe und Auseinandersetzung mit der Krankheit, geben ihnen bei der Bewältigung des Alltags Sicherheit und akzeptieren dabei die individuellen und persönlichen Wünsche.
Die Betreuung erfolgt durch unser psychiatrisch geschultes Fachpersonal im vollständigen Rahmen der Bezugspflege (die Versorgung wird vorwiegend von einer Pflegefachkraft durchgeführt - unsere Besuche bei Ihnen können zwischen einmal und mehrmals wöchentlich erfolgen).
Die Verordnung der „APP“ erfolgt durch Neurologen, Fachärzte Psychiatrie oder Hausärzte.
Die Kosten der Ambulanten Psychiatrischen Pflege werden gemäß §37 Abs. 2SGB von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Dauer der Behandlung beträgt 16 Wochen mit dem Ziel, am Ende auch ohne uns zu Recht zu kommen und dauerhaft die erarbeiteten Strategien zur Selbsthilfe umzusetzen.
WER BEKOMMT
EINGLIEDERUNGSHILFE (EGH)?
Menschen mit psychischen Behinderungen und Abhängigkeitserkrankungen. Ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ist unser gemeinsames Ziel.
Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Wenn sie länger als sechs Monate beeinträchtigt sind, am Gesellschaftsleben teilzuhaben, bzw. wenn Ihnen eine solche Beeinträchtigung droht, sind Sie für Eingliederungshilfe berechtigt.
Dann können wir mit Ihnen den Bedarf ermitteln, beantragen und für Sie nach Bewilligung leisten.
Erwachsene Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen die Kosten als Sozialhilfe im Rahmen des SGB XII vom Sozialhilfeträger erstattet. Hilfebedürftige mit entsprechend ausreichenden Einkommen sind Selbstzahler.
WER BEKOMMT INDIVIDUELLE
SCHWERSTBEHINDERTEN BEGLEITUNG (ISB)?
Menschen mit schwersten Behinderungen. Ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ist unser gemeinsames Ziel.
Voraussetzung ist: Die Behinderung ist vor dem 65. Lebensjahr eingetreten. Es besteht die Fähigkeit zur Selbstorganisation, eine Volljährig- und Pflegebedürftigkeit.
Erwachsene Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen die Kosten als Sozialhilfe im Rahmen des SGB IX vom Sozialhilfeträger erstattet. Hilfebedürftige mit entsprechend ausreichenden Einkommen sind Selbstzahler.
UNSER ANGEBOT FÜR „ISB“
Ihr Ansprechpartner für EGH und ISB
(Mo-Do. 08:00 - 13:00)